
Der neue § 2b UStG – was müssen wir in unserer Gemeinde heute schon vorbereiten? – Onlineseminar
Die Umsatzbesteuerung der Kommunen ist spätestens ab 01.01.2023 von allen Kommunen verbindlich umzusetzen. Im Gegensatz zur Doppikeinführung, bei der die Rechtsaufsichtsbehörden der Landkreise oftmals „ein Auge zugedrückt haben“, wenn es mit den gesetzlichen Terminen nicht so genau genommen wurde, werden die Finanzämter keine „Schonfristen“ für die Kommunen einräumen. Und der Bürgermeister haftet im Zweifel persönlich für (ungewollte) Steuerschulden.
Die Finanzverwaltung hat am 16.12.2016 ein erstes Anwendungsschreiben zur neu geregelten umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand (§ 2b UStG) vorgelegt.
Im Seminar werden die Neuregelungen auch für den Laien verständlich aufbereitet vorgestellt. Es werden Vorschläge unterbreitet, wie Gemeinderäte und Gemeindeverwaltung gemeinsam bereits jetzt sinnvolle Vorkehrungen und Strategien für die zu erwartenden Veränderungen treffen können. Eine steuerrechtliche Beratung ist nicht Gegenstand des Seminars.
Wie gewohnt wird unser Dozent Prof. Gerald Svarovsky, Dozent an der Sächsischen VWA und der Berufsakademie Bautzen, die komplizierte Thematik anhand vieler Praxisbeispiele kurzweilig und einprägsam vermitteln.
Das Bildungswerk für Kommunalpolitik Sachsen e.V. lädt Sie herzlich ein.
