Onlineseminar – Der neue § 2b UStG – was müssen wir in unserer Gemeinde heute schon vorbereiten?
Die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist spätestens ab 01.01.2027 verbindlich umzusetzen. Im Gegensatz zur Doppikeinführung, bei der die Rechtsaufsichtsbehörden der Landkreise oftmals „ein Auge zugedrückt haben“, wenn es mit den gesetzlichen Terminen nicht so genau genommen wurde, werden die Finanzämter keine „Schonfristen“ für die Kommunen einräumen. Und der Bürgermeister haftet im Zweifel persönlich für (ungewollte) Steuerschulden.
Im Seminar werden die Neuregelungen auch für den Laien verständlich aufbereitet vorgestellt. Es werden Vorschläge unterbreitet, wie Gemeinderäte und Gemeindeverwaltung gemeinsam sinnvolle Vorkehrungen und Strategien für die zu erwartenden Veränderungen treffen können. Eine steuerrechtliche Beratung ist nicht Gegenstand des Seminars.
Wie gewohnt wird unser Dozent, Prof. Gerald Svarovsky, die Thematik anhand vieler Praxisbeispiele kurzweilig und einprägsam vermitteln.
Das Bildungswerk für Kommunalpolitik Sachsen e.V. lädt Sie herzlich ein.

